Voraussetzungen

Ob Sie für eine LASEK oder PRK geeignet sind, ist in erster Line von der Art Ihres Sehfehlers und der Stärke abhängig.

Mit einer LASEK & PRK sind folgende Fehlsichtigkeiten behandelbar und wissenschaftlich anerkannt*:

Kurzsichtigkeit bis ca. -6 dpt
Hornhautverkrümmung bis ca.   5 dpt
Weitsichtigkeit nicht geeignet

 

* Die Einstufung eines Verfahrens als “wissenschaftlich anerkannt” erfolgt nach folgenden Kriterien: “Ein Verfahren wird als “wissenschaftlich anerkannt” bezeichnet, wenn die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens weitestgehend bekannt sind, der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann, und Langzeitergebnisse vorliegen, die Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen.” (Zitat aus den Richtlinien der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA))


Patientin bei der Voruntersuchung

Patientin bei der Voruntersuchung

 

Gründe, die gegen eine Oberflächenbehandlung sprechen:

  • Alter unter 18 Jahren
  • unzureichende Hornhautdicke
  • Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z. B. Rheuma, Diabetes)
  • eine Schwangerschaft bzw. Stillzeiten
  • Vorliegen einer Augenerkrankung (z. B. Grauer/Grüner Star)
  • instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt pro Jahr)